AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2020


Der Haustierservice von Judith Dahmen, im Folgenden „Judiths Haustierbetreuung“ genannt, ist ein

Dienstleistungsunternehmen zur Betreuung von Haustieren innerhalb der gewohnten Umgebung der

Tiere (Haus, Wohnung, Stall des Tierhalters). Für diese Tätigkeit ist ein Vertrauen der beiden

Vertragspartner von großer Bedeutung. Jeder Auftrag ist individuell auf das einzelne Tier

abgestimmt.


1. Vertrag

Judiths Haustierbetreuung übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprachen

(Tierbetreuungsvertrag) die aufgeführten Serviceleistungen für den festgelegten Zeitraum.

Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vom

Aufraggeber (im Folgenden „Tierhalter“ genannt) festgelegt werden. Sollte der Tierhalter über den

vereinbarten Termin der Betreuung hinaus sein Tier nicht übernommen haben, wird von Judiths

Haustierbetreuung die Betreuung auf Kosten des Tierhalters weitergeführt. Diese AGB`s gelten für

alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.


2. Material

Der Tierhalter stellt alle notwendigen Mittel zur Ausführung der Tierbetreuung bereit, insbesondere

Futter, Wasser, Medikamente, Einstreu, und Haustürschlüssel. Eventuell notwendige Kosten für

Beschaffung werden an den Tierhalter weitergegeben.


3. Sorgfaltspflicht

Judiths Haustierbetreuung haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Wohnung/Haus oder

Inventar wie Möbel, Pflanzen etc., welche durch das Tier oder die Betreuungsperson verursacht

werden. Sie verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf

Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäudes und Pflanzen zu achten. Überlassene Schlüssel werden

sorgfältig aufbewahrt und an Dritte nur im Krankheitsfall/Notfall weitergeben. Judiths Haustierbetreuung ist berechtigt, bei Gefahr für Hab und Gut die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker (Einbruch, Brand, Rohrbruch, Heizungsausfall, etc.) einzuschalten.

Im Falle von Krankheitsfall/Notfall, kann Judiths Haustierbetreuung eine andere Betreuungsperson

mit der Betreuung des Tieres beauftragen. Weitere Regressansprüche werden ausgeschlossen.


4. Angaben über Verhalten und Gesundheit

Der Tierhalter hat alle notwendigen Informationen zur Gesundheit, Verhaltensauffälligkeiten (z. B.

auffälliges oder ungewöhnliches Verhalten gegenüber Tieren/Menschen), Pflege und Versorgung

des Tieres Judiths Haustierbetreuung mitzuteilen. Außerdem versichert der Tierhalter, dass aktuell

alle notwendigen Impfungen bestehen und übergibt den Impfpass während des Betreuungszeitraumes an Judiths Haustierbetreuung. Werden andere Absprachen mit dem Tierhalter getroffen, so übernimmt dieser die evtl. möglichen Risiken und Kosten bei Schäden.


5. Gesundheitszustand

Sollte sich das zu betreuende Tier in der Betreuungszeit schwer verletzen oder erkranken, so wird

umgehend der Tierbesitzer hierüber informiert. Sollte das Tier einem Tierarzt vorgestellt werden müssen, so muss der Tierbesitzer mit dem Tierarzt direkt den weiteren Behandlungsablauf und die Kostenübernahme klären.


6. Haftung

Judiths Haustierbetreuung haftet nicht für vom Tierhalter falsch oder unvollständig gemachte

Angaben und daraus resultierende Folgen. Eine Haftung durch Judiths Haustierbetreuung wird nur

für unter Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstandene Schäden übernommen. Sollte eine

Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z. B. bei Einwurf des Schlüssels durch den

Auftraggeber in den Briefkasten), entfällt jegliche Haftung. Eine Haftung für Beschädigungen

(aufgrund Verschleißerscheinungen) an den Tieranlagen, Arbeitsutensilien und Schlössern wird

ausgeschlossen. Judiths Haustierbetreuung haftet nicht bei unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Ereignissen und höherer Gewalt.


7. Verpflichtungen des Auftraggebers

Der Tierhalter ist verpflichtet, die Gebäude/Räume oder Anlagen an Judiths Haustierbetreuung in

einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen

verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden. Nach Rückkehr des Tierhalters verpflichtet er

sich, innerhalb von 24 Stunden mit Judiths Haustierbetreuung Kontakt aufzunehmen.


8. Datenschutz und Rechnung

Judiths Haustierbetreuung respektiert Ihre Privatssphäre. Deshalb werden Ihre persönlichen Daten auch nach den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und nur zum Zwecke der Kundenverwaltung verwendet. Ihre Daten werden nur in einem Notfall an zuständige Behörden

(Polizei, Tierarzt, etc.) weitergegeben. Judiths Haustierbetreuung ist berechtigt, eine Anzahlung zu

verlangen, die vor Beginn des ersten Betreuungstages zur Zahlung fällig ist. Der Rechnungsbetrag

ist am Ende des Betreuungszeitraumes nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen zu überweisen.


9. Ausfallsentschädigung

Zieht der Tierbesitzer den Betreuungsauftrag kurzfristig zurück, werden durch Judiths Haustierbetreuung folgende Entschädigungen geltend gemacht: Bei Absage weniger als 14 Tage vor Betreuungsbeginn werden 30% der vereinbarten Summe fällig, bei Absagen weniger als 7 Tage vor Betreuungsbeginn 50%, und sofern eine Betreuung durch die verfrühte Rückkehr des Tierbesitzers vorzeitig beendet wird, wird dennoch der volle Betrag für den vereinbarten Zeitraum fällig.


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