Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2020
Der Haustierservice von Judith Dahmen, im Folgenden „Judiths Haustierbetreuung“ genannt, ist ein
Dienstleistungsunternehmen zur Betreuung von Haustieren innerhalb der gewohnten Umgebung der
Tiere (Haus, Wohnung, Stall des Tierhalters). Für diese Tätigkeit ist ein Vertrauen der beiden
Vertragspartner von großer Bedeutung. Jeder Auftrag ist individuell auf das einzelne Tier
abgestimmt.
1. Vertrag
Judiths Haustierbetreuung übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprachen
(Tierbetreuungsvertrag) die aufgeführten Serviceleistungen für den festgelegten Zeitraum.
Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vom
Aufraggeber (im Folgenden „Tierhalter“ genannt) festgelegt werden. Sollte der Tierhalter über den
vereinbarten Termin der Betreuung hinaus sein Tier nicht übernommen haben, wird von Judiths
Haustierbetreuung die Betreuung auf Kosten des Tierhalters weitergeführt. Diese AGB`s gelten für
alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Material
Der Tierhalter stellt alle notwendigen Mittel zur Ausführung der Tierbetreuung bereit, insbesondere
Futter, Wasser, Medikamente, Einstreu, und Haustürschlüssel. Eventuell notwendige Kosten für
Beschaffung werden an den Tierhalter weitergegeben.
3. Sorgfaltspflicht
Judiths Haustierbetreuung haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Wohnung/Haus oder
Inventar wie Möbel, Pflanzen etc., welche durch das Tier oder die Betreuungsperson verursacht
werden. Sie verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf
Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäudes und Pflanzen zu achten. Überlassene Schlüssel werden
sorgfältig aufbewahrt und an Dritte nur im Krankheitsfall/Notfall weitergeben. Judiths Haustierbetreuung ist berechtigt, bei Gefahr für Hab und Gut die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker (Einbruch, Brand, Rohrbruch, Heizungsausfall, etc.) einzuschalten.
Im Falle von Krankheitsfall/Notfall, kann Judiths Haustierbetreuung eine andere Betreuungsperson
mit der Betreuung des Tieres beauftragen. Weitere Regressansprüche werden ausgeschlossen.
4. Angaben über Verhalten und Gesundheit
Der Tierhalter hat alle notwendigen Informationen zur Gesundheit, Verhaltensauffälligkeiten (z. B.
auffälliges oder ungewöhnliches Verhalten gegenüber Tieren/Menschen), Pflege und Versorgung
des Tieres Judiths Haustierbetreuung mitzuteilen. Außerdem versichert der Tierhalter, dass aktuell
alle notwendigen Impfungen bestehen und übergibt den Impfpass während des Betreuungszeitraumes an Judiths Haustierbetreuung. Werden andere Absprachen mit dem Tierhalter getroffen, so übernimmt dieser die evtl. möglichen Risiken und Kosten bei Schäden.
5. Gesundheitszustand
Sollte sich das zu betreuende Tier in der Betreuungszeit schwer verletzen oder erkranken, so wird
umgehend der Tierbesitzer hierüber informiert. Sollte das Tier einem Tierarzt vorgestellt werden müssen, so muss der Tierbesitzer mit dem Tierarzt direkt den weiteren Behandlungsablauf und die Kostenübernahme klären.
6. Haftung
Judiths Haustierbetreuung haftet nicht für vom Tierhalter falsch oder unvollständig gemachte
Angaben und daraus resultierende Folgen. Eine Haftung durch Judiths Haustierbetreuung wird nur
für unter Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstandene Schäden übernommen. Sollte eine
Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z. B. bei Einwurf des Schlüssels durch den
Auftraggeber in den Briefkasten), entfällt jegliche Haftung. Eine Haftung für Beschädigungen
(aufgrund Verschleißerscheinungen) an den Tieranlagen, Arbeitsutensilien und Schlössern wird
ausgeschlossen. Judiths Haustierbetreuung haftet nicht bei unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Ereignissen und höherer Gewalt.
7. Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Tierhalter ist verpflichtet, die Gebäude/Räume oder Anlagen an Judiths Haustierbetreuung in
einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen
verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden. Nach Rückkehr des Tierhalters verpflichtet er
sich, innerhalb von 24 Stunden mit Judiths Haustierbetreuung Kontakt aufzunehmen.
8. Datenschutz und Rechnung
Judiths Haustierbetreuung respektiert Ihre Privatssphäre. Deshalb werden Ihre persönlichen Daten auch nach den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und nur zum Zwecke der Kundenverwaltung verwendet. Ihre Daten werden nur in einem Notfall an zuständige Behörden
(Polizei, Tierarzt, etc.) weitergegeben. Judiths Haustierbetreuung ist berechtigt, eine Anzahlung zu
verlangen, die vor Beginn des ersten Betreuungstages zur Zahlung fällig ist. Der Rechnungsbetrag
ist am Ende des Betreuungszeitraumes nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen zu überweisen.
9. Ausfallsentschädigung
Zieht der Tierbesitzer den Betreuungsauftrag kurzfristig zurück, werden durch Judiths Haustierbetreuung folgende Entschädigungen geltend gemacht: Bei Absage weniger als 14 Tage vor Betreuungsbeginn werden 30% der vereinbarten Summe fällig, bei Absagen weniger als 7 Tage vor Betreuungsbeginn 50%, und sofern eine Betreuung durch die verfrühte Rückkehr des Tierbesitzers vorzeitig beendet wird, wird dennoch der volle Betrag für den vereinbarten Zeitraum fällig.